Tipps und Tricks
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Der Ausbildungsvertrag
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden? Wunderbar!
Bevor es losgeht, schließt Du mit Deinem Ausbildungsbetrieb
einen Vertrag. Idealerweise besprichst Du mit Deinem
Ausbilder alle Punkte des Vertrages.
Folgendes muss auf jeden Fall darin enthalten sein:
• Die Berufstätigkeit, für die Du ausgebildet wirst
• Das genaue Datum des Ausbildungsbeginns und die
Ausbildungsdauer
• Die Dauer der täglichen/regelmäßigen Arbeitszeiten
• Die Dauer der Probezeit
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens
• Dein Urlaubsanspruch: Prüfe, ob er den tariflichen
bzw. gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
• Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung
• Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag
gekündigt werden kann.
Sollten weitere Klauseln darin enthalten sein, überprüfe
genau, ob sie rechtens sind. Bei den Kammern erhältst
du Informationen dazu.
Wichtig: Dieser Vertrag ist nur gültig mit der Unterschrift
Deines Ausbilders, Deiner eigenen Unterschrift
und – solltest Du noch keine 18 Jahre alt sein
– der Unterschrift Deiner Erziehungsberechtigten.
zubildenden anschließend auch als Fachkräfte im
Unternehmen weiter beschäftigt werden können.
Die Bereitschaft dazu – verbunden mit dem Wunsch
nach stetiger Weiterentwicklung – solltest Du auch
darlegen.
• Haben Sie Fragen an uns? Hier geht es nicht um die
Erstattung von Reisekosten oder Sozialleistungen.
Wer gezielt nach Arbeitsabläufen, Produkten oder
Tätigkeitsbereichen fragt, kann punkten.
Noch viele weitere Tipps rund um mögliche Fragen und
das richtige Verhalten im Vorstellungsgespräch findest
Du auf verschiedenen Internetportalen und in passenden
Ratgebern für Berufseinsteiger.
Wichtig: Sollte es beim ersten Mal nicht klappen, betrachte
das Gespräch als Übung. Nur Übung macht
den Meister!
Die Ausbildungsvergütung
Bei einer dualen Berufsausbildung ist die Höhe Deiner
Ausbildungsvergütung im Vertrag festgelegt. Sie richtet
sich normalerweise nach tariflichen Regelungen. Einen
Teil der Vergütung kann der Ausbildungsbetrieb als Sachleistung
abziehen, wenn er Dir z. B. Kost und Logis zur
Verfügung stellt. Du hast jedoch Anspruch auf mindestens
25 Prozent Deiner Netto-Ausbildungsvergütung.
Wie viel Du genau bekommen kannst, erfährst Du z. B. im
Internet beim Bundesinstitut für Berufsbildung (www.
bibb.de). Die Höhe der Vergütung kann jedoch abweichen,
etwa wenn Dein Betrieb nicht tariflich gebunden
ist. Normalerweise steigt die Vergütung auch mit jedem
Ausbildungsjahr. Absolvierst Du Deine Ausbildung an einer
Berufsfachschule, erhältst Du normalerweise keine
Ausbildungsvergütung.
Der Besuch einer öffentlichen Berufsfachschule ist kostenfrei,
an privaten Berufsfachschulen
gelten unterschiedliche
Schulgelder.
Es gibt verschiedene öffentliche
und private Förderprogramme, die Dir bei der Finanzierung
helfen können. Erkundige Dich bei Deiner Berufsfachschule
danach.
Wer ein duales Studium aufnimmt, erhält meistens ein
Gehalt, das sich nach den üblichen Ausbildungsvergütungen
richtet. Oft übernehmen die Arbeitgeber auch
die anfallenden Studiengebühren und bezahlen Lernmaterial
wie z. B. notwendige Bücher. Einige Firmen zahlen
nur während der Praxisphasen ein Gehalt. Über die genaue
Höhe Deiner Bezüge informierst Du Dich am besten
vor Vertragsabschluss.
/bibb.de